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Datenschutz und Datensicherheit
bei der Nutzung von Internet und E-Mail
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von Ulrich Pordesch
(Kommentare erwünscht)
In den Betrieben und Verwaltungen werden Internet-Techniken
immer mehr eingesetzt, um Arbeitsplatzcomputer und zentrale
EDV-Systeme miteinander zu vernetzen. Auch Betriebs- und
Personalräte setzen das Internet verstärkt ein. Grund genug,
sich mit Datenschutz und Datensicherheit im Internet zu
beschäftigen, denn das Internet ist
Ein in jeder Hinsicht offenes
Netz
Im Internet werden
die Inhalte - also z.B. E-Mails oder WWW-Sites - in Datenpakte
zerteilt und über gerade verfügbare Wege übertragen. Die einzelnen
Datenpakete werden meist im Klartext übertragen und sie enthalten
auch Absender- oder Empfängerkennungen. Der Datenverkehr lässt
sich deshalb recht gut überwachen und man kann die Daten auch
verfälschen. Andererseits überprüft das Internet selbst nicht
den Datenverkehr und vermittelt alles und jeden, also auch
Viren und elektronische Einbrecher.
Um Sicherheitsrisiken
einzudämmen, müssen Unternehmen und Verwaltungen Sicherheitsmaßnahmen
ergreifen. Notwendig ist zum einen die Abschottung unternehmensinterner
Intranets gegen das öffentliche Internet mittels Firewalls
und zum anderen der Schutz der Daten durch Verschlüsselung
und digitale Signaturen. Doch auch diese Techniken sind nicht
ohne Nebenwirkungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Überwachungsmöglichkeiten
allerorten
Die im Normalfall
offene Datenübertragung im Klartext und mit Angabe von Adressen
ermöglicht gerade im unternehmensinternen Intranet Kontrolle
und Überwachung von Beschäftigten:
- Server:
E-Mail-Server speichern die elektronische Post zwischen.
Systemadministratoren können auf diese Post zugreifen.
WWW-Server können registrieren, wer wann welche Sites
abgerufen hat. Proxy-Server speichern abgerufene Sites
zwischen und können deshalb auch genau Protokoll führen,
wer wann welche Site aus dem öffentlichen Netz abgerufen
hat.
- Endsysteme:
Auch in den PCs fallen sensible personenbezogene Daten
über die Internet-Nutzung an. Ein Beispiel hierfür sind
die Angaben zu den zuletzt besuchten WWW-Sites. Anders
als zu Hause stehen die Endsysteme im Betrieb unter Arbeitgeberkontrolle!
- Firewallsysteme
sind ein notwendiges Mittel, um den Zugang aus dem öffentlichen
Internet ins firmeneigene Intranet zu regeln. Sie überwachen
und filtern den Datenverkehr zwischen internem und externem
Netz oder internen Netzteilen. Sie sollen z.B. Hackerattacken
und das Einschleusen von Computerviren abwehren. Leider
sind sie aber auch sehr gut geeignet, das Mitarbeiterverhalten
zu kontrollieren. Sie können registrieren, welche Sites
durch welche Benutzer aufgerufen und können auch einige
Inhaltsanalysen durchführen, z.B. nach Stichworten oder
gar „fleischfarbigen Inhalten“ in Grafiken
suchen.
Wenn
also ein Chef einem unangenehmen Mitarbeiter ein Beinchen
stellen will, dann kontrolliert er aus der Log-Datei die
besuchten Internet-Seiten. Vielleicht findet er dort z.B.
die Start-Seite zum Download von Moorhuhn...
Und
wenn die Firmenleitung in schwierigen Verhandlungen über
den Abschluß einer Betriebsvereinbarung die Nase vorne haben
möchte, böte es sich doch an, vorher einmal über den E-Mail-Server
auf den Schriftverkehr des Betriebsrates zuzugreifen.
Datenschutzgesetze
gut – Regelungen besser
Sicherheitsmaßnahmen
sind im Interesse der Beschäftigten, wenn es um den Schutz
personenbezogener Daten im Unternehmen gegen Zugriff von
außen denkt. Aber die Überwachung des Arbeitnehmerverhaltens
ist es sicher meist nicht. Gesetze helfen gegen einen möglichen
Missbrauch aus Beschäftigtensicht nicht immer weiter. So
würde die Bildung umfassender Kommunikationsprofile aus
gesammelten Daten von Firewalls zwar dem Datenschutz widersprechen,
die Erfassung einiger Daten zum Erkennen von Angriffen ist
jedoch manchmal geradezu Datenschutz-notwendig. Statt auf
die Wirksamkeit von Datenschutzgesetzen zu vertrauen ist
es deshalb besser, Dienst- oder Betriebsvereinbarungen zu
diesen Fragen abzuschliessen. Da die genannten Internet-Technologien
geeignet sind, das Verhalten von Beschäftigten zu kontrollieren,
sind sie nach § 87 BetrVerg. mitbestimmungpflichtig.
Verschlüsselung und digitale
Signaturen
Techniken wie
Firewalls schützen nicht gegen Lauschangriffe und Datenverfälschung
bei der Datenübertragung. Um solche Risiken zu mindern benötigt
man zusätzliche Maßnahmen, insbesondere Verschlüsselung
und Signaturen.
Durch Verschlüsselung werden abgehörte Nachrichten unleserlich.
Um E-Mail zu verschlüsseln benötigt man nur den Verschlüsselungsschlüssel
vom Empfänger und das Mailprogramm verschlüsselt die Nachricht
selbsttätig. Nur der Empfänger hat den passenden Entschlüsselungsschlüssel,
um die Mail dann entschlüsseln zu lassen und zu lesen.
Wenn also die Geschäftsleitung
auf die vertrauliche E-Mail des Betriebsrats zugreifen
will, um sich "besser auf die Verhandlungen vorzubereiten",
dann sieht sie nur unleserliche Zeichen.
Digitale Signaturen ermöglichen
es zu erkennen, ob Daten unverfälscht sind und von wem
sie stammen. Wer signieren möchte, beschafft sich einen
geheimen Signierschlüssel und kann damit z.B. vom Mailprogramm
seine ausgehende Mail signieren lassen. Wer die Echtheit
prüfen will, benötigt nur den zugehörigen öffentlichen
Prüfschlüssel. Das Prüfprogramm erkennt dann jede Veränderung.
Gesetzesvorhaben in diesem Jahr sollen eine Art rechtliche
Gleichstellung signierter Dokumente mit unterschriebenen
Papierurkunden bewirken.
Doch Achtung, auch Verschlüsselungs-
und Signiertechniken sind
..nicht frei von Nebenwirkungen
Mehr Sicherheit
kann eine unbefangenere Kommunikation und auch die Übertragung
vormals zu sicherheitskritischer Aufgaben auf die Beschäftigten
erlauben. Doch es gibt aus Arbeitnehmersicht auch problematische
Aspekte, etwa diese hier:
- Signaturverfahren
ersetzen Papier und handschriftliche Unterschriften. Erhebliche
Rationalisierungseffekte und eine weitere Zunahme der
Bildschirmarbeit werden möglich.
- Mit Signaturvorgängen
werden viele beweisbare Datenspuren erzeugt und dauerhaft
elektronisch auswertbar gespeichert.
- Die Anwendung
von Signaturverfahren ist nicht risikolos – Signierschlüssel
können in unbefugte Hände geraten, Dokumente können untergeschoben
werden. Schlecht wenn die Arbeitnehmer solche Risiken
tragen müssen und regresspflichtig gemacht werden.
- Hintertürschlüssel,
unsichere Verfahren oder das Verbot der unternehmensinternen
Anwendung können den erreichbaren Schutz für die Beschäftigten
untergraben.
Regelungen zu empfehlen
Auch hier empfiehlt
es sich also, eine Dienst- oder Betriebsvereinbarung abzuschliessen.
Zwar sind die Techniken selbst meist nicht zur Kontrolle
von Arbeitnehmerverhalten geeignet. Aber zur Handhabung
dieser Verfahren sind zahlreiche Verhaltensregeln erforderlich,
die zumindest ordnungsrelevant sind und deshalb Mitbestimmungsrechte
begründen. Ausserdem können Verschlüsselung und Signaturen
zusammen mit dem Internet/Intranet geregelt werden, das
ja mitbestimmungspflichtig ist.
Hinweise
und Kontakte
Literaturhinweise
zu Internet,
seinen Risiken aus Arbeitnehmersicht, z.B.
- Schuler, K. : Jede Wand
hat ihre zwei Seiten (Firewall-Systeme bieten Sicherheit,
aber auch ...), Computer-Fachwissen 4/1999
- Wilke, M. Intranet: Netz
mit doppeltem Auftrag, Computer-Fachwissen 2/2000 und
3/2000
zu Verschlüsselungs-
und Signaturverfahren eine kleine Einführung:
- Konrad-Klein,
J.: eMails – ganz schön privat, Computer-Fachwissen
5/1997
Links
- online-rigths
for online-workers: IBITS-Dokumente
- Infos
zu Verschlüsselung / Signaturen findet man im http://www.regtp.de/ (auch
ein Video und Unterlagen), aber Vorsicht, die Arbeitnehmersicht
spielt dort keine Rolle.
- Die
berühmte Verschlüsselungssoftware PGP gibt kostenlos bei
http://www.pgpi.org./.
- Datenschutz
im Internet: Hier informieren gut die Landesdatenschutzbeauftragten,
z.B. http://www.lfd.nrw.de/
Beratung und Seminare
Zum Autor
Autor Ulrich Pordesch, Mitarbeiter der GMD und von sovt,
Darmstadt, ist bekannt durch zahlreiche Untersuchungen und
Veröffentlichungen zum Thema "Digitale Signaturen" und hat
auch an einem Gesetzeskommentar zum Signaturgesetz mitgearbeitet.
Er war in der Vergangenheit beratend für Betriebs- und Personalräte
bei Personaldatenverarbeitenden Systemen und ISDN tätig.
Bilder der Fachveranstaltung am 15.08.2000 - ver.di-T.I.M.-AK
Rhein-Main
Praktisches Tool
- software-Programm "Spyware"
zur Prüfung des eigenen PC's: Download
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